Gastflieger
Infos für Gastflieger
Wir freuen uns auf deinen Besuch bei uns! Um es für dich und uns leichter zu machen, haben wir hier die Regeln und Hinweise für Gäste aufgeführt.
Übrigens: Gastflug-Anfragen können uns ab sofort auch über die flyDMFV App gestellt werden. Dort kann man leicht Versicherungsdaten und Nachweise hinterlegen, so dass die nachfolgenden Formalitäten schnell erledigt werden können.
Allgemeine Bedingungen
- Ein Flugleiter ist anwesend und entscheidet, ob ein Gastflug möglich ist. Über unsere Mail-Adresse, das Kontaktformular oder die flyDMFV App kann für den gewünschten Flugtag eine Anfrage gestellt werden.
- Ein Nachweis einer Modell-Haftpflichtversicherung (DMFV, DAEC, DMO o.ä.) ist erforderlich. Private Haftpflichtversicherungen können nicht akzeptiert werden.
- Ein gültiger Kenntnisnachweis des DMFV oder des MFSD muss vorhanden sein.
- Gastflieger bezahlen eine Gastfluggebühr in Höhe von 5,00 €, die in bar zu entrichten ist. Jugendliche fliegen bei uns kostenlos.
Deine Modelle
- Deine e-ID muss auf jedem Modell angebracht sein. Mehr Informationen findest du beim DMFV.
- Das maximal zugelassene Gesamtgewicht eines Modells beträgt 25 kg.
- Bei Verbrennungsmotoren: Lärmpass mit max. 75 dBA ist vorhanden, ansonsten muss vor dem Flug gemessen werden.
- Wird das Flugmodell mit einer Turbine betrieben, so muss ein Feuerlöscher durch den Piloten mitgebracht und am Startpunkt zur sofortigen Verwendung im Notfall vorgehalten werden. Ohne funktionierenden Feuerlöscher dürfen Flugmodelle mit Turbine nicht gestartet werden.
Infos zum Flugraum
- Die Grenzen unseres Flugraumes sind aus Richtung Westen gesehen: Links, kurz hinter der Baumreihe und in der Mitte die Gebäude des Landwirtes. Rechts ca. 300 Meter vor dem kleinen Wald sowie alle Hochspannungsleitungen.
- Das Überfliegen des Schutzzaunes, der Zuschauer und der Gebäude des gegenüberliegenden Landwirtes ist verboten.
- Die Hochspannungsleitung ist absolut tabu für uns. Auf keinen Fall darf diese unter-, über- oder durchflogen werden.
Lärmmessung bei Verbrenner
Die zum Einsatz kommenden Modelle müssen mit einem dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Schalldämpfer ausgerüstet sein. Jedes Modell ist in das Lärmbuch und den persönlichen Pass mit folgenden Daten einzutragen:
- Bezeichnung des Modells
- Art des Motors
- Verwendete Luftschraube
- Schalldämpfer
- Messwert
Gemäß der Aufstiegsgenehmigung des RP Münster vom 12.6.2007 gelten die folgenden maximal zulässigen Lärmpegel pro Modell bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Flugmodelle:
2 Modelle: 72 dB (A)
3 Modelle: 70 dB (A)
2 Modelle: 81 dB (A)
3 Modelle: 79 dB (A)
Für die Messung gilt die Abstandstabelle B und D – NfL I -59/06.